Mitgliedschaft

Der Verein

Der Internationale Rasse-, Jagd-, und Gebrauchshundeverband e.V (IRJGV e.V) ist ein gemeinnützig anerkannter Verein.

Unsere Trainer arbeiten ehrenamtlich.

Auf dieser Seite erfährst du alles über den deutschlandweit tätigen Verein IRJGV e.V:

https://www.idg-irjgv.de/verein/mitgliedschaft/ 

Schnupperstunde

Bevor du dem Verband beitrittst, steht dir eine kostenlose Schnupperstunden zur Verfügung, um zu erfahren, ob du dich in unseren Strukturen wohlfühlst.

Für einen weiteren Besuch der Übungsstunden ist die Mitgliedschaft im IRJGV.e.V Voraussetzung. 

Anmeldung

Du hattest Spaß in deiner Schnupperstunde und möchtest Mitglied werden?

Wir sind keine private Hundeschule, sondern eine Ortsgruppe des Internationalen Rasse- Jagd- und Gebrauchshundeverband e.V. und gehören der Landesgruppe Ems- Ostfriesland an.

Wenn du auf unserem Gelände mit deinem Hund unter der Anleitung unserer ehrenamtlichen Übungsleiter trainieren möchtest, ist die Mitgliedschaft Voraussetzung.


Zur Sicherheit von Hund und Mensch

Beim Besuch in der Hundeschule muss ein Versicherungsnachweis und das Impfbuch des Hundes (voller Impfschutz, Ausnahme Welpen) vorgelegt werden.

Für den Jahresbeitrag von nur 21 Euro, bietet der Verband vierteljährlich die farbig illustrierte Fachzeitschrift „Hunde-Journal“ für den Rasse- und Mischlingshundehalter.

Pro Unterrichtsstunde erheben wir eine Platz- und Übungsgebühr i.H.v. 3 Euro (ab dem 01.06.2022 erhöht sich dieser Betrag auf 4 Euro).

Voraussetzungen zur Aufnahme:

  1. gesunder Hund ohne Krankheitsanzeichen
  2. Spaß am Umgang mit dem Hund

Anmeldeunterlagen:

  1. Gültige Impfungen des Hundes (bitte Impfausweis mitbringen)
  2. Tollwutschutz (bitte Impfausweis mitbringen)
  3. gültige Hundehaftpflichtversicherung (nur zur Kontrolle das Original oder eine Kopie mitbringen)
  4. ausgefüllte Antragsunterlagen IRJGV (bitte ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben)
  5. ausgefüllte Information der Hundeschule Emden (bitte ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben)

» Hier findest du die Antragsunterlagen.
Alle Unterlagen bitte nur vollständig abgeben. Der Antrag wird nach Prüfung auf Vollständigkeit, durch uns an den Dachverband weitergeleitet.

Platzordnung

  1. Den Anweisungen der Übungsleiter ist im jedem Fall Folge zuleisten.
  2. Das Betreten des Übungsgeländes erfolgt auf eigene Gefahr. Der Verein und die Ortsgruppe haften nicht für Schäden und Unfälle.
  3. Die Hundehalter/-führer haben eine Teilnahme – / Benutzungsbedingungen zu unterschreiben. In dieser wird ausdrücklich auf den Haftungsausschluss des Vereins hingewiesen und vom Hundehalter /-führer anerkannt.
  4. Hundehaftpflichtversicherung ist Voraussetzung, um an den Übungen teilnehmen zu können.
  5. Zutritt haben nur Hunde, deren gültiger Impfausweis vorher durch Ihren Besitzer / Führer nachgewiesen worden ist. Wir verlangen neben einer gültigen Tollwutimpfung, gem. Tollwutverordnung, Schutzimpfungen gegen Parvovirose, Staupe, H.c.c. und Leptospirose. Eine Impfung gegen Zwingerhusten wird empfohlen. Für die Welpengruppe gelten besondere Bedingungen. Eine Kopie des aktuellen Impfpasses ist beim Übungsleiter vorzuzeigen. Bei neuen Teilnehmern an Kursen, Besuchern und Gästen ist der Zugang zum Übungsplatz zunächst mit dem Übungsleiter zu klären.
  6. Die Hunde sind stets angeleint zu halten. Ausnahmen gelten nur auf Anweisung der Übungsleiter. Jedoch ist jeder Hundehalter / – führer verpflichtet, seinen Hund unter ständiger Kontrolle zu halten.
  7. Hunde mit ansteckenden Krankheiten, dürfen nicht auf das Gelände.
  8. Jeder ist für die Ordnung und Reinhaltung des Geländes mitverantwortlich. Insbesondere die „Hinterlassenschaften“ sind von dem Hundehalter /- führer aufzunehmen und in den dafür gekennzeichneten Abwurf zu entsorgen.
  9. Stachel -/ Korallenhalsbänder Elektroreizgeräte (Teletakt) sind auf dem Übungsgelände Verboten.
  10. Das Markieren auf dem Übungsgelände soll möglichst unterbunden werden.

Teilnahme / Benutzungs-Bedingungen

  1. Der Besuch der Übungsstunden ist freiwillig. Das Betreten des Platzes erfolgt auf eigene Gefahr.
  2. Den Weisungen der Ausbilder ist zu folgen, soweit sie die Organisation und den ordnungsgemäßen Ablauf der Übungsstunde betreffen.
  3. Ausdrücklich wird den Hundeführern gestattet, sich von den Übungen auszuschließen, durch welche sie selbst oder die Hunde überfordert wären. Dieses gilt besonders für das Ableinen der Hunde. Die Entscheidung obliegt den Hundeführern in eigener Verantwortung.
  4. Du entscheidest dich ebenfalls in eigener Verantwortung, ob du die auf dem Platz befindlichen Gegenstände nutzen bzw. begehbare Clubhäuser betretest.
  5. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese zum Teil gespendet oder von Mitgliedern in Eigenarbeit erbaut wurden. Eine sicherheitstechnische Überprüfung erfolgte nicht.
  6. Im Interesse aller Teilnehmer ist die Übungsgruppe bzw. der Vorstand bemüht, die Kosten für die Unterhaltung des Platzes so niedrig wie möglich zu halten.
  7. Aus Kostengründen wurde daher auch auf den Abschluss einer Haftpflichtversicherung verzichtet, welche für eventuelle Personen -, Sach- oder Vermögensschäden einsteht, die auf den Übungsplatz oder in Verbindung mit dem Besuch des Platzes entsteht.
  8. Mit der Benutzung des Platzes erkennen die Besucher einen Haftungsausschluss für die o. g. Schäden an. Dieser gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  9. Jeder Hundehalter/ -führer ist für seinen Hund selbst verantwortlich und hat für einen verursachten Schaden einzustehen. Auch in den Fällen, in welche der Verursacher nicht ermittelt werden kann, ist die Haftung des Vereins, der Übungsgruppe und der ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter ausgeschlossen.
  10. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen wird die Wirksamkeit sonstiger Bestimmungen nicht berührt. Der Haftungsausschluss besteht in den jeweiligen Rahmen fort.
  11. Auf Umfang und Reichweite des Haftungsausschlusses wurde gesondert hingewiesen.